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Detektivkosten
und Möglichkeiten deren Erstattung Die erste Frage eines möglichen Mandanten ist immer: " Was kostet denn so etwas, ich habe da bisher keine Erfahrungen? " " Das ist doch bestimmt teuer, oder? " Ich vermeide es absichtlich, hier konkrete Stundensätze zu nennen. Detekteien und Privatdetektive sind Dienstleistungsunternehmen einer ganz besonderer Art. Da das mögliche Leistungsspektrum dabei so individuell und vielschichtig ist, wie Ihr eigenes individuelles Anliegen selbst, ist es daher hier nicht möglich pauschale oder konkrete Angaben zu den möglichen Kosten zu machen. Die zu erwartenden Kosten werden Ihnen, nach einer genauen Analyse ihrer individuellen Problematik, schon vor Auftragserteilung in einer Auftragskostenkalkulation erarbeitet und vorgelegt. Dabei kann es zu ganz unterschiedlichen Abrechnungsmodalitäten kommen; - stundenweise Abrechnung - Pauschalpreise - Tagespauschalen - Festpreise für speziellen Technikeinsatz - in Ausnahmefällen auch zusätzlich Erfolgsprovisionen usw. In jedem Fall können Sie noch vor der evtl. Auftragserteilung den möglichen Kostenrahmen abschätzen. Erst danach wird ein Richtpreis und ein Realisierungszeitraum vereinbart. Für die Erledigung des Auftrages ist anschliessend ein Kostenvorschuss von i.d.R. 50 % des vereinbarten Richtpreises fällig. Nach Realisierungsabschluss wird, neben einem Abschlussbericht, eine detaillierte Abschlussrechnung erstellt. In einem separaten Tätigkeitsnachweis können Sie die entstanden Kosten (z.B. gefahrene Kilometer, notwendige Übernachtungen, zusätzliche Kosten für speziellen Technik-Einsatz usw.) und ausgeführten Tätigkeiten mit der entsprechenden Zeit genau nachvollziehen. Eine feste Gebührenordnung, wie z.B. bei Rechtsanwälten, gibt es für Detekteien und Privatdetektive nicht. Ich lehne jedoch überhöhte Gebühren ebenso ab, wie Dumpingpreise. Ich habe auch schon bei Anfragen des öffteren folgendes gehört; " Aber das macht der XYZ... aber billiger !!! " Leider ist die "Geiz-ist-geil-Mentalität" auch schon bis in diese Branche vorgedrungen. Nur lassen sich die individuellen Dienstleistungen hier nicht genauso vergleichen, wie ein bestimmter Artikel bei Anbieter A oder B. Da es hier vorallem um Qualität, Vertrauen und Seriösität geht, ist auch dafür auch ein angemessener Preis zu zahlen. Billig- oder Dumpingpreise wären hier aber nur mit oberflächlicher Arbeit, veralteter Technik und unzuverlässigen und unqualifiziertem Personal zu halten. Dies widerspricht meiner Arbeitsweise! Sie sollen Vertrauen entwickeln und am Ende mit meiner Arbeit und den Rechercheergebnissen zufrieden sein! Alle Möglichkeiten und Modalitäten erläutere ich Ihnen gern in einem persönlichen, unverbindlichen und kostenlosen Beratungsgespräch, in welchem ich gemeinsam mit Ihnen nach der effektivsten Vorgehensweise für Ihr spezielles Problem suchen werde. Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten Die Kosten für die Beauftragung eines Privatdetektiven können, je nach Dauer und Intensität der Tätigkeit, recht hoch ausfallen. Der zur Zahlung vertraglich verpflichtete Auftraggeber ist daher i.d.R. bestrebt, die Detektivkosten auf andere ganz oder teilweise umzulegen, z.B. auf einen Prozessgegner. Die Erstattungsfähigkeit derartiger Detektivkosten ist prinzipiell anerkannt, jedoch auch eingeschränkt.Grundsätzlich muss ein bestimmter „Verdacht“ vorliegen, den es durch den Privatdetektiven aufzuklären gilt. Eine andere Möglichkeit der Aufklärung sollte dabei nicht, oder nur unverhältnismässig aufwendiger, möglich sein. Sofern ein konkreter Verdacht besteht, sind die Kosten aller Abwehrmaßnahmen, die ein vernünftiger, wirtschaftlich denkender Mensch zur Schadensverhütung für erforderlich hält, grundsätzlich vom Verursacher zu ersetzen. Zu weiteren Voraussetzungen für die mögliche Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten berate ich Sie ebenfalls gern bei einem persönlichen, unverbindlichen und kostenlosen Gesprächstermin. |