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Allgemeine
Geschäftsbedingungen
(Stand: 01.01.2007)
1.
Die Detektei Mirko Tischendorf
(nachfolgend Detektei genannt) erarbeitet im
Auftrag
Informationen zu Unternehmen, Gewerbetreibenden und freiberuflich
tätigen Personen sowie Privatpersonen gemäß
den schriftlichen
Informationsbedarfsvorgaben der Kunden.
2.
Bei Auftragserteilung an die
Detektei wird gemäß gültiger
Preisliste eine
Auftragskostenkalkulation erarbeitet und ein Richtpreis
sowie eine Auftragsrealisierungszeit und
ein Zahlungsziel vereinbart. Die Detektei legt
nach Auftragsrealisierung eine Auftragsrechnung. Abweichungen
über 10% des Richtpreises sind durch die
Detektei
mit dem Kunden abzustimmen.
Alle Preise verstehen
sich zuzüglich
der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.
Die Detektei ist berechtigt, bei
einem vereinbarten Leistungspreis von
über 50 Euro eine Vorauslage des Kunden in
Höhe von 50% des
vereinbarten Richtpreises zu verlangen.
4.
Der Kunde weist
bei Auftragserteilung an die Detektei gemäß
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sein berechtigtes Interesse
an der zu erarbeitenden
Information nach. Der
Kunde verpflichtet sich, die ihm übermittelten Informationen nur
zu dem Zweck
anzuwenden,
zu dem er
die Recherche beauftragt hat. Bei anderweitiger Informationsnutzung ist jeder
Haftungsanspruch gegen
die Detektei ausgeschlossen.
Haftungsansprüche dritter Personen und der Detektei gehen auf den Verletzer
über.
5.
Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Detektei dem
Kunden allgemein zugängliche aktuelle Informationen
aus Registern
und aus Recherchen vor Ort liefert, die nicht die Privatsphäre der Zielperson verletzen. Die Detektei strebt an, durch ihre Recherchen
ladungsfähige
Anschriften zu erarbeiten. Die Detektei führt alle
Aufträge nach bestem Wissen und Gewissen durch. Bei
Auftragsübernahme und Durchführung haftet die Detektei bei groben Verschulden jedoch
nicht höher als bis zu einer Forderung von 50.000
Euro.
6.
Alle vertraglichen Ansprüche gegen
die Detektei aus Aufträgen verjähren
6 Monate nach
Auftragsübergabe an die Detektei,
wenn eine Verjährung
im Auftrag
nicht ausdrücklich schriftlich ausgeschlossen
wurde.
7.
Die,
von der Detektei
erarbeiteten, Informationen sind für den
Auftraggeber selber bestimmt.
Ohne Zustimmung der Detektei darf der
Inhalt der Informationen (auch nicht
auszugsweise)
anderen Personen zur Kenntnis gegeben werden. Die
Diskretionspflicht
des Kunden erstreckt
sich auf alle ihm, den
Recherchegegenstand betreffend,
mündlich, schriftlich und auf anderen Übertragungswegen gemachten Mitteilungen.
Zuwiderhandlungen
verpflichten
zum Schadensersatz gegenüber der
Detektei
8.
Der Kunde
verpflichtet sich, nur nach schriftlicher Abstimmung mit der
Detektei dem Rechercheziel Kenntnis über die
Recherche-Durchführung bekannt zugeben.
Nach Rechercheabschluss vernichtet die Detektei alle
personenbezogenen Daten zum Rechercheziel und übergibt dem Auftraggeber einen
Recherchebericht.
9.
Mündliche Nebenabreden, die in diese AGB eingreifen, sind schriftlich zu vereinbaren, bzw. gelten als nicht getroffen.
10.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand
ist Halle/Saale.
11.
Die Detektei
ist berechtigt,
übernommene
und abgearbeitete Rechercheaufträge zu kündigen,
wenn erkannt wurde,
dass das nachgewiesene
Kundeninteresse unrichtig oder manipuliert
ist bzw. dass kriminelle Handlungen
oder den guten Sitten und Gebräuche
entgegenstehende
Zielstellungen der
Auftragsgrund sind.
12.
In vorgenannten Fällen erhebt die
Detektei Anspruch auf die bis zur
Kündigung real entstandenen
Kosten nebst
Barauslagen, jedoch
nicht höher als im Richtpreis vereinbart.
13.
Der Kunde ist berechtigt, die der
Detektei übergebenen Aufträge
zu kündigen,
wenn der
Kunde nachweist,
dass die Detektei im Vorgehen und im
Realisierungszeitraum gegen die Festlegungen der Auftragserteilung verstößt. Hierbei entstehen
dem Kunden keine
Kosten.
Sollte der Kunde aus
anderen,
wie den genannten
Gründen einen Rechercheauftrag vor Ablauf der vereinbarten
Realisierungszeit kündigen,
so hat er die
durch die Detektei nachzuweisenden Kosten für bisher
geleistete Recherchen zu
tragen. Der
Kunde erhält mit der Rechnung einen
Recherchebericht.
14.
Sollte der
Kunde die im Vertrag vereinbarte
Auftragsanzahlung nicht oder
nicht termingerecht
(5 Arbeitstage)
leisten, so
berechtigt diese
Nichtleistung die Detektei den
Realisierungstermin
und nach Rücksprache den Gesamtauftrag
zu kündigen. Die durch die Nichtleistung
des Kunden entstandenen Kosten
sind durch den verursachenden Kunden
zu tragen.
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