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Allgemeine Geschäftsbedingungen             (Stand: 01.01.2007)

1.
Die Detektei Mirko Tischendorf (nachfolgend Detektei genannt) erarbeitet im Auftrag Informationen zu Unternehmen, Gewerbetreibenden und freiberuflich tätigen Personen sowie Privatpersonen gemäß den schriftlichen Informationsbedarfsvorgaben der Kunden.
2.
Bei Auftragserteilung an die Detektei wird gemäß gültiger Preisliste eine Auftragskostenkalkulation erarbeitet und ein Richtpreis sowie eine Auftragsrealisierungszeit und ein Zahlungsziel vereinbart. Die Detektei legt nach Auftragsrealisierung eine Auftragsrechnung. Abweichungen über 10% des Richtpreises sind durch die Detektei mit dem Kunden abzustimmen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.
Die Detektei ist berechtigt, bei einem vereinbarten Leistungspreis von über 50 Euro eine Vorauslage des Kunden in Höhe von 50% des vereinbarten Richtpreises zu verlangen.
4.
Der Kunde weist bei Auftragserteilung an die Detektei gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sein berechtigtes Interesse an der zu erarbeitenden Information nach. Der Kunde verpflichtet sich, die ihm übermittelten Informationen nur zu dem Zweck anzuwenden, zu dem er die Recherche beauftragt hat. Bei anderweitiger Informationsnutzung ist jeder Haftungsanspruch gegen die Detektei ausgeschlossen. Haftungsansprüche dritter Personen und der Detektei gehen auf den Verletzer über.
5.
Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Detektei dem Kunden allgemein zugängliche aktuelle Informationen aus Registern und aus Recherchen vor Ort liefert, die nicht die Privatsphäre der Zielperson verletzen. Die Detektei strebt an, durch ihre Recherchen ladungsfähige Anschriften zu erarbeiten. Die Detektei führt alle Aufträge nach bestem Wissen und Gewissen durch. Bei Auftragsübernahme und Durchführung haftet die Detektei bei groben Verschulden jedoch nicht höher als bis zu einer Forderung von 50.000 Euro.
6.
Alle vertraglichen Ansprüche gegen die Detektei aus Aufträgen verjähren 6 Monate nach Auftragsübergabe an die Detektei, wenn eine Verjährung im Auftrag nicht ausdrücklich schriftlich ausgeschlossen wurde.
7.
Die, von der Detektei erarbeiteten, Informationen sind für den Auftraggeber selber bestimmt. Ohne Zustimmung der Detektei darf der Inhalt der Informationen (auch nicht auszugsweise) anderen Personen zur Kenntnis gegeben werden. Die Diskretionspflicht des Kunden erstreckt sich auf alle ihm, den Recherchegegenstand betreffend, mündlich, schriftlich und auf anderen Übertragungswegen gemachten Mitteilungen. Zuwiderhandlungen verpflichten zum Schadensersatz gegenüber der Detektei
8.
Der Kunde verpflichtet sich, nur nach schriftlicher Abstimmung mit der Detektei dem Rechercheziel Kenntnis über die Recherche-Durchführung bekannt zugeben.

Nach Rechercheabschluss vernichtet die Detektei alle personenbezogenen Daten zum Rechercheziel und übergibt dem Auftraggeber einen Recherchebericht.
9.
Mündliche Nebenabreden, die in diese AGB eingreifen, sind schriftlich zu vereinbaren, bzw. gelten als nicht getroffen.
10.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Halle/Saale.
11.
Die Detektei ist berechtigt, übernommene und abgearbeitete Rechercheaufträge zu kündigen, wenn erkannt wurde, dass das nachgewiesene Kundeninteresse unrichtig oder manipuliert ist bzw. dass kriminelle Handlungen oder den guten Sitten und Gebräuche entgegenstehende Zielstellungen der Auftragsgrund sind.
12.
In vorgenannten Fällen erhebt die Detektei Anspruch auf die bis zur Kündigung real entstandenen Kosten nebst Barauslagen, jedoch nicht höher als im Richtpreis vereinbart.
13.
Der Kunde ist berechtigt, die der Detektei übergebenen Aufträge zu kündigen, wenn der Kunde nachweist, dass die Detektei im Vorgehen und im Realisierungszeitraum gegen die Festlegungen der Auftragserteilung verstößt. Hierbei entstehen dem Kunden keine Kosten.

Sollte der Kunde aus anderen, wie den genannten Gründen einen Rechercheauftrag vor Ablauf der vereinbarten Realisierungszeit kündigen, so hat er die durch die Detektei nachzuweisenden Kosten für bisher geleistete Recherchen zu tragen. Der Kunde erhält mit der Rechnung einen Recherchebericht.
14.
Sollte der Kunde die im Vertrag vereinbarte Auftragsanzahlung nicht oder nicht termingerecht (5 Arbeitstage) leisten, so berechtigt diese Nichtleistung die Detektei den Realisierungstermin und nach Rücksprache den Gesamtauftrag zu kündigen. Die durch die Nichtleistung des Kunden entstandenen Kosten sind durch den verursachenden Kunden zu tragen.